Bürgergemeinde Masein

Die Bürgergemeinde ist laut Gemeindegesetz wie die politische Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entscheidet über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht. Ihr obliegt auch die Verwaltung der eigenen Grundstücke (Bürgerlöser) und allenfalls deren Verkauf. Daneben versucht sie das kulturelle Leben der Gemeinde mitzugestalten und zu unterstützen.

Bürgerrechtsgesetz

Organe

  • Bürgerversammlung
  • Bürgerrat
  • Einbürgerungskommission
  • Rechnungsrevisoren

In Masein wohnhafte Ortsbürger

74 Personen, davon 68 mit Stimmrecht in Bürgergemeindeangelegenheiten (Stichtag 15.11.2015)

Typische Maseiner Familiennamen

Ambühl, Bühler, Camastral, Eichholzer, Feltscher, Gartmann, Giesch, Juon, Keller

Möchten Sie mehr wissen?

  1. Auskunft erteilt der Bürgerpräsident
  2. Peter Feltscher
  3. +41 79 757 83 68
  4. buergergemeinde@masein.ch

Dokumente für Einbürgerungen  können direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht  des Kantons Graubünden heruntergeladen werden:

Bürgerrecht

oder sind erhältlich beim Präsidenten der Bürgergemeinde Masein.


Der aktuelle Bürgergemeindevorstand (von links): Franz Eichholzer, Urs Ambühl, Edith Nay-Bühler, Peter Feltscher, Toni Calonder