Die Bürgergemeinde ist laut Gemeindegesetz wie die politische Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entscheidet über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht. Ihr obliegt auch die Verwaltung der eigenen Grundstücke (Bürgerlöser) und allenfalls deren Verkauf. Daneben versucht sie das kulturelle Leben der Gemeinde mitzugestalten und zu unterstützen.
74 Personen, davon 68 mit Stimmrecht in Bürgergemeindeangelegenheiten (Stichtag 15.11.2015)
Ambühl, Bühler, Camastral, Eichholzer, Feltscher, Gartmann, Giesch, Juon, Keller
Dokumente für Einbürgerungen können direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden heruntergeladen werden:
oder sind erhältlich beim Präsidenten der Bürgergemeinde Masein.
Der aktuelle Bürgergemeindevorstand (von links): Franz Eichholzer, Urs Ambühl, Edith Nay-Bühler, Peter Feltscher, Toni Calonder