Die nächste Gemeindeversammlung findet am 07. Mai um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 07. Mai 2025 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.
Einladung/Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 07. Mai 2025
Der Gemeindevorstand
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 10. Dezember 2024 mit Beschluss Nr. 966 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 8. Mai 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt:
Auflageakten:
Direkte Korrektur und Hinweis:
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können eingesehen werden. Gegen die darin enthaltene direkte Korrektur eines formellen Mangels kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des kant. Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Obergericht/Verwaltungsgericht Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden.
Masein, den 16. Januar 2025
Der Gemeindevorstand
Auflageakten:
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 29. November 2024 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag 29. November 2024 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.
Der GemeindevorstandIn Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Masein am 8. Mai 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision der Ortsplanung
Auflageakten:
Grundlagen:
Auflagefrist: 17. Mai bis 17. Juni 2024 (30 Tage)
Auflageort/-zeit: Gemeindekanzlei während der Kanzleistunden / www.masein.ch
Änderungen anlässlich der Gemeindeversammlung:
Baugesetz
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Masein, den 14. Mai 2024
Der Gemeindevorstand
Auflageakten:
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 08. Mai 2024 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 08. Mai 2024 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zu den Traktanden 2+3 liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.
Der Gemeindevorstand