Amtliche Publikationen

Gemeindeversammlung vom 06. Mai 2026

Die nächste Gemeindeversammlung findet am 06. Mai um 20.15 Uhr statt

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 06. Mai um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.

Traktanden:

  1. 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler/-innen
  2. 2. Jahresrechnung 2025 und Revisionsbericht
  3. 3. Meliorationsstrassen Flerden/Tschappina (Strassenteil Martinsruh) -
        Antrag Verpflichtungskredit von CHF 70'000
  4. 4. Wasserversorgung Unterdorf nach Cresta - Antrag Verpflichtungskredit von CHF 100'000
  5. 5. Motion FC Thusis/Cazis (FCTC) - Antrag Finanzierung Kunstrasen von CHF 34'000
  6. 6. Informationen aus den Departementen
  7. 7. Information und Varia

Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.

Einladung/Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 06. Mai 2026


Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 10. Dezember 2024 mit Beschluss Nr. 966 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 8. Mai 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt:

Auflageakten:

  • Baugesetz Art. 14, 21a, 22, 32, 62
  • Zonenplan 1:2'500 Gefahrenzonen / Naturschutzzone / Grundwasser- und Quellschutzzone

Direkte Korrektur und Hinweis:

  • Die Kleinstfläche von 1.69m2 auf Parzelle 341, welche neu von der Gefahrenzone 1 überlagert wird, wird von der Dorferweiterungszone dem übrigen Gemeindegebiet zugewiesen.
  • Der gesamte Planausschnitt des Zonenplans wird mit einem Perimeter mit aufhebender Wirkung für alle rechtskräftigen Gefahrenzonen ergänzt.

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können eingesehen werden. Gegen die darin enthaltene direkte Korrektur eines formellen Mangels kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des kant. Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Obergericht/Verwaltungsgericht Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden.

Masein, den 16. Januar 2025

Der Gemeindevorstand

Auflageakten:

  1. Genehmigung der Ortsplanungsrevision
  2. Zonenplan 1:2'500
  3. Baugesetz, Art. 14, 21a, 22, 32, 62
  4. Planungs- und Mitwirkungsbericht