Feuerverbot

22.08.2023

        Waldbrandgefahrenstufe rot

        Stufe gross (rot) Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills erlaubt

        1. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde  Masein ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
        2. Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete.
        3. Ausgenommen vom Verbot sind:

        - Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.

        - Hotpots welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

        - Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

        1. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. 

                Gemeinde
                Masein 

                Öffnungszeiten  Kanzlei
                Dienstag bis Freitag 
                vom 8:30 bis 9:30 Uhr
                oder nach tel. Vereinbarung 

                Kontakt
                Gemeindekanzlei
                7425 Masein
                Telefon 081 651 20 09
                gemeinde@masein.ch