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Masein
Die Gebäudeversicherung Graubünden (Brandschutz) hat informiert, dass gestützt auf Art. 6 Abs. 1e des Brandschutzgesetztes das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen im Kanton Graubünden verboten ist.
Grund dafür sind die diversen Gefährdungen, die von diesen Laternen ausgehen können. Weitere Informationen: www.gvg.gr.ch
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