Gemeinde
Masein
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Masein am 8. Mai 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision der Ortsplanung
Auflageakten:
- Baugesetz Art. 14, 21a, 22, 32, 62
- Zonenplan 1:2’500
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 17. Mai bis 17. Juni 2024 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während der Kanzleistunden / www.masein.ch
Änderungen anlässlich der Gemeindeversammlung:
Baugesetz
- Art. 62 Abs. 3 (öffentliche Leitungen) zweiter Aufzählungsstrich wird wie folgt ergänzt: «…oder ein Bauvorhaben behindert.»
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Masein, den 14. Mai 2024
Der Gemeindevorstand
Auflageakten:
Baugesetz, Art. 14, 21a, 22, 32, 62
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 08. Mai 2024 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 08. Mai 2024 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zu den Traktanden 2+3 liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.
Einladung/Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 08. Mai 2024
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Der Gemeindevorstand
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Masein statt.
Gegenstand: Teilrevision Nutzungsplanung
Auflageakten:
- Zonenplan 1:2’500
- Baugesetz, Art. 14, 21a, 22, 32, 62
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 2. Februar bis 4. März 2024 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden / www.masein.ch
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Masein, den 29. Januar 2024
Der Gemeindevorstand
Auflageakten:
Baugesetz, Art. 14, 21a, 22, 32, 62
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Regelung der bestehenden und zukünftigen Durchleitungsrechte
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 24. November 2023 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag 24. November 2023 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.
Einladung/Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 24. November 2023
Der Gemeindevorstand
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 11. Mai 2023 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag 11. Mai 2023 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 25. November 2022 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag 25. November 2022 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei auf und können hier abgerufen werden.
Einladung/Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 25. November 2022
Präsentation Marugg & Bruni - Wasserversorgung
Der Gemeindevorstand
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 11. Mai 2022 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 11. Mai 2022 um 20.15 Uhr im Roten Haus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 14. Dezember 2021 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Dienstag 14. Dezember 2021 um 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle (Turnhalle) Gemeindehaus statt.
Traktanden:
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
2. Budget 2022
3. Grundsatzentscheid Trinkwasserkleinkraftwerk
4. Information und Varia
Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden. Die Unterlagen zum Traktandum 3 können hier eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 12. Mai 2021 um 20.15 Uhr statt
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 12. Mai 2021 um 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle (Turnhalle) Gemeindehaus statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
am Samstag, 06. März 2021: 19.30 – 20.30 Uhr und
am Sonntag, 07. März 2021: 10.00 – 11.00 Uhr.
Brieflich abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.
Der Gemeindevorstand
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 21.12.2020 beschlossenen Totalrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
Gesamtrevision der Ortsplanung
Auflageakten:
- Zonenplan 1:2000
- Zonenplan 1:5000
- Genereller Gestaltungsplan 1:1000
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung
- Genereller Erschliessungsplan 1:5000
- Baugesetz
- Planungs- und Mitwirkungsbericht mit Beilagen
Auflagefrist:
30 Tage (vom 15.01.2021 bis 15.02.2021)
Auflageort/Zeit:
Gemeindekanzlei Masein
während der Öffnungszeiten, Tel. 081 651 20 09
oder unter www.masein.ch
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Anpassungen nach der Mitwirkungsauflage gemäss Art. 13 Abs. 3 KRVO:
- Bereinigung Gewässerraum gemäss Vorprüfungsbericht
- Aufhebung der rechtskräftigen Gewässerabstandslinien. Neu ist die Gewässerraumzone massgebend.
- Baugesetz: Fortlaufende Artikelnummerierung.
- Baugesetz: Korrektur Art. 23 bezüglich Berechnung Höhen (Konflikt durch Vermischung bestehende Regelung und Regelung gemäss IVHB).
- Baugesetz: Ergänzung fehlende Regelung für Baulinien Typ B (bestehende rechtskräftige Festlegungen) in Art. 41.
- Bereinigung Mischparzellen 134 (Dorfzone statt Dorferweiterungszone).
Masein, 15.01.2021
Der Gemeindevorstand Masein
Die Präsidentin: Beatrix Vital
Der Gemeindekanzlist: Markus Giger
Traktanden:
1. Begrüssung und und Wahl der Stimmenzähler
2. Gesamtrevision Ortsplanung
3. Information und Varia
Der Gemeindevorstand
Traktanden:
1. Begrüssung und und Wahl der Stimmenzähler
2. Budget 2021
- Orientierung Finanzplan 2021-2025
- Budget Erfolgsrechnung
- Budget Investitionsrechnung
- Steuerfuss 2021
3. Wahlen Gemeindebehörden
- Gemeindepräsidium
- Gemeindevorstand
- Schulrat
- Baukommission
- GPK
4. Information und Varia
Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder untenstehend eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Totalrevision Ortsplanung Auflage
Baugesetz Gemeinde Masein Mitwirkungsauflage
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung 1:2'000
Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000
Genereller Erschliessungsplan 1:5'000
Genereller Gestaltungsplan 1:1'000
Begleitbericht Gewässerraumausscheidung
In diesem Bereich werden verschiedene amtliche Publikationen veröffentlicht.
Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
am Samstag, 26. September 2020: 19.30 – 20.30 Uhr und
am Sonntag, 27. September 2020: 10.00 – 11.00 Uhr.
Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.
Der Gemeindevorstand
Am Montag 06. Juli und Dienstag 7. Juli 2020 wird der Feinbelag Ausserdorfstrasse (ab Rotes Haus bis Abzweiger Cinrageth) eingebaut.
Die Durchfahrt über die Ausserdorfstrasse ist in dieser Zeit nicht möglich. Die Zufahrt über das Unterdorf ist gewährleistet. Die Bauunternehmen sind bemüht die Einschränkungen so klein wie möglich zu halten. Die Gemeindebehörde bitten um Verständnis.
Der Werkmeister
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag 19. Juni 2020 um 20.15 Uhr im Gemeindehaus statt.
Achtung: Aufgrund der coronabedingten Massnahmen findet die Versammlung ausnahmsweise im Gemeindehaus (Turnhalle) statt.
Traktanden:
Die Unterlagen zum Traktandum 2 und 4 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder unten eingesehen werden. Zum Traktandum 3 wird eine Botschaft an alle Haushalte verteilt - die vollständigen Gesetzestexte können oben bei den bezeichneten Gesetzen direkt aufgerufen werden. Die wesentlichen Aenderungen sind markiert. Die Gesetzestext können auch auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Der Gemeindevorstand
Am Freitag 12. Juni 2020 findet eine Sperrgutabfuhr statt. Das Sperrgut kann von 13.30 bis 15.00 Uhr bei der Garage Bühler AG, bei der Bergmühle, abgegeben werden. Falls jemand nicht in der Lage ist, das Sperrgut dorthin zu bringen, kann man sich vorgängig bei Adolf Keller 081 651 38 41 melden.
Der Gemeindevorstand
Wir machen die Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die ausgefüllten Steuererklärungen seit mehreren Jahren gemäss Adresse auf den Unterlagen direkt ans Verarbeitungszentrum in Chur gesendet werden müssen und nicht bei der Gemeinde abgegeben oder eingeworfen werden sollten.
Die Gemeindekanzlei
Ab 04. April ist die Deponie Runcs wieder jeweils samstags zwischen 13.30 und 15.00 Uhr für die Abgabe von Grüngut und Ästen geöffnet.
Im Abfallkalender der an alle Haushalte verteilt wurde, finden sich auch die Öffnungszeiten ab Juni 2020.
Der Gemeindevorstand – Departement Wald und Abfall
Gemeindeversammlung verschoben auf 19. Juni - s. Eintrag unter News
Die nächste Gemeindeversammlung ist auf den Freitag 01. Mai 2020 um 20.15 Uhr im Roten Haus geplant.
Je nach Entwicklung in der Coronakrise muss mit einer Verschiebung gerechnet werden.
Die Einladung und die Traktanden gelten somit vorbehältlich einer allfälligen kurzfristigen Verschiebung.
Traktanden:
Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Orientierung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
Die letzte Durchbewertung der überbauten Grundstücke auf dem Gemeindegebiet Masein fand in den Jahren 2003 bis 2004 statt.
Das Bewertungsbüro Thusis beginnt ab 20.03.2020 mit der 5. Durchbewertung in der Gemeinde Masein. Mit Ausnahme der nach 20.03.2017 bewerteten Objekten erfolgt die Revision aller überbauten Grundstücke.
Die Bewertungen werden den aktuellen Marktverhältnissen angepasst. Die Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer im Verfahren ist sehr wichtig, weil nicht in jedem Fall eine Besichtigung erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, den Fragebogen, den Sie vor der Revisionsbewertung erhalten, vollständig beantwortet zurückzusenden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Immobilienbewertung, Bewertungsbüro Thusis, Feldstrasse 2, 7430 Thusis, Tel. 081 / 257 53 40 gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Masein
Die Aufführungen des JUMA Theaters "Künschtlerpäch" - Komödie in drei Akten vom 06. – 8. März sowie vom 14. März mussten leider aufgrund der Weisungen des Kantons bezüglich Coronavirus abgesagt werden. Es wurden folgende Verschiebedaten für die Aufführungen provisorisch festgelegt: 24. – 26. April sowie 02. Mai.
Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
am Samstag, 08. Februar 2020: 19.30 – 20.30 Uhr und
am Sonntag, 09. Februar 2020: 10.00 – 11.00 Uhr.
Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.
Der Gemeindevorstand
Ab dem Jahr 2020 werden keine Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundesteuer wird ca. Ende Januar mit separater Rechnung fakturiert. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für jeden weiteren
Fr. 200.--.
Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2020 keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies zu melden.
Auszug Steuergesetz: Art. 11: Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Art. 12: Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.
Die Gemeindekanzlei
Wer im 2020 Brennholz benötigt, kann das Bestellformular auf der Gemeindekanzlei beziehen oder hier herunterladen. Bestellung bitte bis Ende Februar an die Gemeindekanzlei senden oder an gemeinde@masein.ch
Die Waldfachchefin
Die Mofa-Vignetten können ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die Gemeindekanzlei
Die Termine 2020 wurden durch den Gemeindevorstand festgelegt.
03. Januar - Neujahrsapéro
01. Mai - Gemeindeversammlung (Jahresrechnung etc.)
23. Mai - Dorffest (gemäss JUMA)
19. Juni - Gemeindeversammlung (diverse Anpassungen Gesetzte)
25. September - Gemeindeversammlung (Reserve)
27. November - Gemeindeversammlung (Budget etc.).
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 29. November 2019 um 20.15 Uhr statt. - Saal Rotes Haus.
Traktanden:
1. Begrüssund und Wahl der Stimmenzähler
2. Budget 2020
- Orientierung Finanzpoan 2020-2024
- Budget Erfolgsrechnung
- Budget Investitionsrechnung
- Steuerfuss 2020
3. Orientierung Zwischenstand Ortsplanung
4. Information und Varia
Die Unterlagen zum Traktandum 2 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder untenstehend eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Um den Sollbestand der Feuerwehr Thusis aufrechtzuerhalten, müssen jedes Jahr neue Feuerwehrleute rekrutiert werden. Am 22. November um 19.30 Uhr führt die Feuerwehr Thusis einen Informationsabend durch. Personen welche ihren Wohnsitz in den Gemeinden Thusis, Masein, Rongellen oder der Stadt Fürstenau haben und zwischen 21 und 45 Jahre sind haben an diesem Abend die Möglichkeit sich über den aktiven Feuerwehrdienst zu informieren.
Der Gemeindevorstand
Wir machen die Einwohnerschaft auch dieses Jahr darauf aufmerksam, dass Zierbeleuchtungen während des Jahres ab 22 Uhr abzuschalten sind. Vom 01. Advent bis längstens 06. Januar darf die Weihnachtsbeleuchtung bis maximal 01.00 Uhr betrieben werden. Eine Minimierung der Einschaltzeiten ist auch aus Energiespargründen angezeigt.
Der Gemeindevorstand
Die Deponie Runcs ist in diesem Jahr am Samstag 23. November sowie am Samstag 30. November von 13.30 – 15.00 Uhr zum letzten Mal geöffnet. Die Öffnungszeiten ab April 2020 werden im Januar mit dem Abfallkalender publiziert.
Der Gemeindevorstand
Grundeigentümer entlang öffentlicher Strassen werden ersucht, die in den Strassenbereich überhängenden Äste bis auf die Grenze zurückzuschneiden. Damit kann eine Behinderung der Schneeräumung und des öffentlichen Verkehrs vermieden werden. Bei Nichtbefolgen kann die Gemeinde diese Arbeiten, unter Kostenfolge für die Grundeigentümer, selber veranlassen.
Der Gemeindevorstand.
Wegen Bauarbeiten auf der Parzelle 77 ist die Durchfahrt beim Mühleweg (Unterdorf) ab 04. November 2019 während ca. sechs Wochen nicht möglich.
Die Zufahrt zu den Wohnhäusern entweder über Unterdorf oder Tschessa ist gewährleistet.
Der Werkmeister
Die Wahlurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
am Samstag, 19. Okt. 2019: 19.30 –20.30 Uhr und
am Sonntag, 20. Okt. 2019: 10.00 –11.00 Uhr.
Briefliche Wahl siehe Stimmrechtsausweis. Wahlberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Wahlmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.
Der Gemeindevorstand
Auf Gemeindegebiet von Masein finden sich immer wieder Briefkästen die schlecht leserlich oder gar nicht beschriftet sind. Für die richtige Zustellung von Unterlagen, Dokumenten ist nicht nur die Gemeinde auf korrekte und leserliche Beschriftung angewiesen. Wir ersuchen die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Briefkästen entsprechend zu beschriften. Wir empfehlen gravierte Schilder oder mit Bleistift (Haltbarkeit) beschriebene.
Gemeindeverwaltung Masein
Die Hausnummern zur neuen Gebäudeadressierung wurden per 06. September 2019 den Hausbesitzenden zur Montage abgegeben oder zugeschickt. Sollte es Hausbesitzende geben, die bisher keine Nummer erhalten haben, können sich diese bei der Gemeindekanzlei melden.
Gemeindeverwaltung Masein
Die letzte obligatorische Bundesübung findet auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 17. August 2019 von 14:00 - 17:00
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis zur Übung mitbringen.
Der Gemeindevorstand
Die Mofa-Vignetten 2018 sind noch bis 31. Mai gültig. Die Vignettten 2019 können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden
Die Gemeindekanzlei
Eidg. Abstimmungen vom 19. Mai 2019
Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
am Samstag, 18. Mai 2019: 19.30 – 20.30 Uhr und
am Sonntag, 19. Mai 2019: 10.00 – 11.00 Uhr.
Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.
Der Gemeindevorstand
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 03. Mai 2019 um 20.15 Uhr statt. - Saal Rotes Haus.
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Jahresrechnung 2018 und Revisorenbericht
3. Teilrevision Gemeindeverfassung
4. Info Gefahrenanalyse und Gemeindeführungsstab
5. Bevölkerungsschutzgesetz (neu)
6. Revision Feuerwehrverordnung
7. Information Kommunales Räumliches Leitbild
8. Varia
Die Unterlagen zu den Traktandum 2 und 3 sowie 5-7 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder untenstehend eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
Jahresrechnung 2018
Teilrevision Gemeindeverfassung
Entwurf Bevölkerungsschutzgesetz
Feuerwehrverordnung
Kommunales Räumliches Leitbild (KRL)
Die obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 04. Mai 2019 von 14:00 - 17:00
Samstag, 17. August 2019 von 14:00 - 17:00
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis zur Übung mitbringen.
Der Gemeindevorstand
Ab Montag 01. April 2019 beginnen die Arbeiten zur Sanierung der Ausserdorfstrasse (ab Rotes Haus bis Abzweiger Cinrageth) und dauern bis ca. Ende Juli.
Die Durchfahrt über die Ausserdorfstrasse ist in dieser Zeit nicht möglich oder stark eingeschränkt. Die Zufahrt über das Unterdorf ist gewährleistet – ebenso der Fussgängerverkehr. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden direkt informiert. Die Bauunternehmen sind bemüht die Einschränkungen so klein wie möglich zu halten. Die Gemeindebehörde bitten um Verständnis.
Der Werkmeister
Die Vernehmlassung und „öffentliche Auflage“ zu den neuen Maseiner Strassennamen fand in der Zeit vom 01. – 15. November 2018 statt. Der Gemeindevorstand hat nun die definitive Fassung inkl. Hausnummerierung verabschiedet. Diese wird auf der Gemeindekanzlei vom 17. Januar bis 15. Februar 2019 zur Information aufgelegt. Weitere Informationen über den Zeitpunkt der Strassenbeschriftung und die Hausnummerierung folgen.
Der Gemeindevorstand
Strassennamen Masein alles
Strassennamen und Nummerierung Dorf und Cresta
Strassennamen und Nummerierung Dalaus und Cretalunga>
Strassenverzeichnis
Die Termine für die ordentlichen Gemeindeversammlungen 2019 wurden auf 03. Mai und 29. November festgelegt. Als Reservetermine gelten der 20. Juni und der 20. September.
Der Gemeindevorstand
Die Mofa-Vignetten können ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden
Die Gemeindekanzlei
Die Hundemarken können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für den zweiten Fr. 200.--. Wir bitten die Marken bis spätestens Ende Februar zu beziehen. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2019 keinen Hund mehr halten, bitten wir, uns dies zu melden.
Die Gemeindekanzlei
Wer Brennholz benötigt, kann das Bestellformular auf der Gemeindekanzlei beziehen oder auf www.masein.ch herunterladen. Bestellung bitte bis Ende Februar 2019 an die Gemeindekanzlei senden.
Die Waldfachchefin
Wir machen die Einwohnerschaft auch dieses Jahr darauf aufmerksam, dass Zierbeleuchtungen während des Jahres ab 22 Uhr abzuschalten sind. Vom 01. Advent bis längstens 06. Januar darf die Weihnachtsbeleuchtung bis maximal 01.00 Uhr betrieben werden. Eine Minimierung der Einschaltzeiten ist auch aus Energiespargründen angezeigt.
Der Gemeindevorstand
Hinweis zu Traktandum 4 der Gemeindeversammlung vom 30. November 2018(Traktanden s. unten):
Wahlvorschläge
Gemeindepräsidium :
Beatrix Vital (bisher)
Gemeindevorstand:
Aurelia Spadin (bisher), Rico De Steffani (bisher), Flurina Feltscher (bisher), Mario Gartmann (bisher)
Schulrat:
Urs Pinggera (bisher), Dumeng Schreich (bisher), Edith Arpagaus (bisher), Simone Keller (neu).
Baukommission: Leo Heini (bisher), Andreas Zannier (bisher)
GPK: Reto Keller (bisher), Marlies Manser (neu), Manuela Bögli (neu)
Gemäss Art. 18 der Gemeindeverfassung können Wahlvorschläge auch an der Gemeindeversammlung noch eingebracht werden.
Der Gemeindevorstand
Die nächste Gemeindeversammlung findet am 30. November 2018 um 20.15 Uhr statt. - Saal Rotes Haus.
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. April 2018
3. Budget 2019
- Orientierung Finanzplan
- Laufende Rechnung
- Investitionsrechnung
- Steuerfuss 2019
4. Wahlen Gemeindebehörden
- Gemeindepräsidium
- Gemeindevorstand
- Schulrat
- Baukommission
- GP
5. Information und Varia
Die Unterlagen zum Traktandum 3 können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier eingesehen werden
Erläuterungen zu den Gemeindewahlen (Traktandum 4) s. weiter unten.
Der Gemeindevorstand
Grundeigentümer entlang öffentlicher Strassen werden ersucht, die in den Strassenbereich überhängenden Äste bis auf die Grenze zurückzuschneiden. Damit kann eine Behinderung der Schneeräumung und des öffentlichen Verkehrs vermieden werden. Bei Nichtbefolgen kann die Gemeinde diese Arbeiten, unter Kostenfolge für die Grundeigentümer, selber veranlassen.
Der Gemeindevorstand
Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
am Samstag, 24. Nov. 2018: 19.30 – 20.30 Uhr und
am Sonntag, 25. Nov.. 2018: 10.00 – 11.00 Uhr.
Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.
Der Gemeindevorstand
Am Freitag 26. Oktober findet eine Sperrgutabfuhr statt. Das Sperrgut kann von 13.30 bis 15.00 Uhr bei der Garage Bühler AG, bei der Bergmühle, abgegeben werden. Falls jemand nicht in der Lage ist, das Sperrgut dorthin zu bringen, kann man sich vorgängig bei Adolf Keller 081 651 38 41 melden.
An der Gemeindeversammlung vom 30. November finden die ordentlichen Wahlen in die Gemeindebehörden statt. Aufgrund von Amtszeitbeschränkung oder Demission sind folgende Rücktritte zu verzeichnen:
Schulrat: Werner Schiesser,
GPK: Otto Denoth und Erika Nicca
Für eine weitere Amtsperiode stellen sich zur Verfügung:
Gemeindepräsidentin: Beatrix Vital,
Gemeindevorstand: Aurelia Spadin, Flurina Feltscher, Rico De Steffani, Mario Gartmann
Schulrat: Urs Pinggera, Edith Arpagaus, Dumeng Schreich
GPK: Reto Keller
Baukommission: Leo Heini, Andreas Zannier
Wahlvorschläge für die verschiedenen Gemeindebehörden können beim Gemeindevorstand bis am 29. Oktober 2018 eingereicht werden. Gehen bis zu diesem Zeitpunkt keine Meldungen zu Kandidaturen ein, sucht der Gemeindevorstand selber Kandidatinnen und Kanditen für die vakanten Sitze. Gemäss Artikel 18 der Gemeindeverfassung können Wahlvorschläge für alle Gremien auch an der Gemeindeversammlung noch eingebracht werden.
Der Gemeindevorstand
Die Abstimmungsurne ist aufgestellt im Gemeindehaus:
am Samstag, 22. Sept. 2018: 19.30 – 20.30 Uhr und
am Sonntag, 23. Sept. 2018: 10.00 – 11.00 Uhr.
Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.
Der Gemeindevorstand
Bis am 24. August 2018 läuft noch eine „Anhörung“ zur Nachführung der Biotopinventare von Kanton und Bund des kantonalen Amtes für Natur und Umwelt. Der Zugang zu den Flächendaten (ineraktive Karte) und zum Vernehmlassungsformular ist über folgenden Link möglich: www.anu.gr.ch/biotope2018. Bitte beachten Sie die Anleitung unter demselben link oder hier herunterladen
Der Gemeindevorstand
Am 01. Juli findet der 02. Wahlgang für die Grossratsstellvertretung des Wahlkreises Thusis statt.
Die Abstimmungsurne ist ausnahmsweise und entgegen dem Aufdruck auf dem Stimmausweis nur am Sonntag 01. Juli im Gemeindehaus aufgestellt:
Sonntag, 10. Juni 2018: 10.00–11.00 Uhr.
Brieflich Abstimmen siehe Stimmrechtsausweis. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bei der Gemeindekanzlei anfordern.
Der Gemeindevorstand
Am 08. Juni findet eine Sperrgutabfuhr statt.
Das Sperrgut kann von 13.30 bis 15.00 Uhr bei der Garage Bühler AG (bei der Bergmühle) abgegeben werden. Falls jemand nicht in der Lage ist, das Sperrgut dorthin zu bringenn, kann man sich vorgängig bei Adolf Keller 081 651 38 41 melden.
Der Gemeindevorstand
Die obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage „Rheinau“ in Thusis statt:
Samstag, 28. April 2018 von 14:00 - 17:00
Samstag, 18. August 2018 von 14:00 - 17:00
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis zur Übung mitbringen.
Der Gemeindevorstand
Die nächste Gemeindeversammlung findet statt am:
20. April 2018 um 20.15 Uhr im Saal des Roten Hauses.
Traktanden:
Das Protokoll gemäss Traktandum 2 kann hier eingesehen werden.
Die Unterlagen zum Traktandum 3 können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden oder hier eingesehen werden.
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Der Gemeindevorstand
Die Obligatorischen Bundesübungen finden an folgenden Tagen auf der Schiessanlage "Rheinau" in Thusis statt:
Samstag 28. April 2018 von 14:00 - 17:00 Uhr
Samstag 18. August 2018 von 14:00 - 17:00 Uhr
Die Pflichtschützen müssen das Einladungsschreiben, das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. den militärischen Leistungsausweis zur Uebung mitbringen.
Der Gemeindevorstand
Die Termine für die ordentlichen Gemeindeversammlungen 2018 wurden auf 20. April und 30. November festgelegt. Als Reservetermine gelten der 22. Juni und der 21. September.
Der Gemeindevorstand
Die Mofa-Vignetten können ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden
Die Gemeindekanzlei
Wer Brennholz benötigt, kann das Bestellformular auf der Gemeindekanzlei beziehen oder hier herunterladen. Bestellung bitte bis Ende Februar 2018 an die Gemeindekanzlei senden.
Die Waldfachchefin
Die Hundemarken können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-- und für den zweiten Fr. 200.--. Wir bitten die Marken bis spätestens Ende Februar zu beziehen. Ehemalige Hundehalter, die im Jahr 2018 keinen Hund mehr halten, bitten wir, uns dies zu melden.
Die Gemeindekanzlei
Die Christbäume können bis spätestens am 08. Januar 2018 bei den Abfallsammelstellen Dorf und Cresta deponiert werden (bitte Anschrift beachten) und werden dann durch die Gemeinde entsorgt.
Der Gemeindevorstand
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung).
Wer für das Jahr 2017 noch keine Mitteilung für die Bezugsberechtigung erhalten oder im Verlauf des Jahres noch keinen Antrag gestellt hat, kann noch bis spätestens 31. Dezember 2017 einen entsprechenden Antrag einreichen. Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.sva.gr.ch heruntergeladen werden.
Die Tierkörpersammelstelle Unterralta (Einwurf) ist nun seit zwei Jahren in Betrieb. Aufgrund der Erfahrungen machen wir die Einwohnerschaft im Auftrag des kantonalen ALT auf folgendes aufmerksam:
Die Sammelstelle ist für den Einwurf jeweils Mo-Sa von 08.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Diese Oeffnungszeiten müssen eingehalten werden. Es dürfen nur Tierkörper bis max. 70 kg und Kleinmengen an tierischen Nebenprodukten (TNP) eingeworfen werden.
Grössere Tiere und grössere Mengen TNP, welche z.B. im Rahmen der Wildtierverarbeitung anfallen, müssen bei der Firma Bühler unter 081 650 07 09 zwingend angemeldet werden.
Die Gemeindeverwaltung
Von der Gemeindebehörde wurde festgestellt, dass im Bereich des Calinawaldes Grüngut wild deponiert wurde. Wir machen die Einwohnerschaft darauf aufmerksam, dass jegliches wilde Deponieren von Grüngut gemäss Waldgesetz verboten ist. Im Wiederholungsfalle wird die Beseitigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Grüngut kann auf der „Grüngutsammelstelle Deponie Runcs“ zu den üblichen Oeffnungszeiten (Abfallkalender) abgegeben werden.
Der Gemeindevorstand.
Die Gebäudeversicherung Graubünden (Brandschutz) hat informiert, dass gestützt auf Art. 6 Abs. 1e des Brandschutzgesetztes das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen im Kanton Graubünden verboten ist.
Grund dafür sind die diversen Gefährdungen, die von diesen Laternen ausgehen können. Weitere Informationen: www.gvg.gr.ch
Der Gemeindevorstand
Jahresrechnung 2016:
Die Maseiner Jahresrechnung 2016 zeigt bei Ausgaben von gut 2,1 Mio und Einnahmen von etwas über 2,4 Mio. einen Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von Fr. 289`057.95. Das erfreuliche Resultat ist im Wesentlichen auf die deutlich höheren Steuereinnahmen sowie den Verkauf einer Liegenschaft zurückzuführen.
Die Nettoinvestitionen von Fr. 274`687.80 sind etwas tiefer ausgefallen als im Vorjahr. Strassen, Wasser und Abwasser sowie die Planungskosten für den Schulhausanbau sind die wesentlichen Positionen der Investitionstätigkeit.
In der Bilanz zeigt sich bei den Anteilscheinen mit Fr. 250`000.00 zum ersten Mal die Gemeindebeteiligung am Projekt Generationenhaus Masein.
Auskünfte:
Beatrix Vital, Gemeindepräsidentin, 079 508 34 73 - oder auf der Gemeindekanzlei
Ab dem Steuerjahr 2016 werden die Steuererklärungen im zentralen Verarbeitungscenter in Chur bearbeitet. Somit treten folgend Änderungen in Kraft:
Einreichung: Die Steuererklärung 2016 ist nicht mehr an die Gemeindeverwaltung einzureichen, sondern an folgende Adresse: Kantonale Steuerverwaltung GR, Verarbeitungszentrum 1/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur
Fristerstreckungsgesuche: Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristerstreckungsgesuche durch das Steuerkommissariat behandelt werden. Diese sind wie folgt einzureichen: Online: www.stv.gr.ch, E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch oder schriftlich: Kant. Steuerverwaltung, Fristgesuche/KO. Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur. Die Fristgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen: Vollständige Register-Nummer, Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Fällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.
Die Gemeindeverwaltung
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