Bürgergemeinde Masein

Die Bürgergemeinde ist laut Gemeindegesetz wie die politische Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entscheidet über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht. Ihr obliegt auch die Verwaltung der eigenen Grundstücke (Bürgerlöser) und allenfalls deren Verkauf. Daneben versucht sie das kulturelle Leben der Gemeinde mitzugestalten und zu unterstützen.

 Bürgerrechtsgesetz

Organe:

  • Bürgerversammlung
  • Bürgerrat
  • Einbürgerungskommission
  • Rechnungsrevisoren

        In Masein wohnhafte Ortsbürger:

        74 Personen, davon 68 mit Stimmrecht in Bürgergemeindeangelegenheiten
        (Stichtag  15.11.2015)

        Typische Maseiner Familiennamen:
        Ambühl, Bühler, Camastral, Eichholzer, Feltscher, Gartmann, Giesch, Juon, Keller

        Möchten Sie mehr wissen? Auskunft erteilt der Bürgerpräsident:
        Peter Feltscher - Tel. 079 757 83 68

        buergergemeinde@masein.ch

        Dokumente für Einbürgerungen können direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden heruntergeladen werden:

        http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/afm/dienstleistungen/buergerrecht/Seiten/default.aspx

        oder sind erhältlich beim Präsidenten der Bürgergemeinde Masein.

            Der aktuelle Bürgergemeindevorstand (von links): Franz Eichholzer, Urs Ambühl, Edith Nay-Bühler, Peter Feltscher, Toni Calonder

            Gemeinde
            Masein 

            Öffnungszeiten  Kanzlei
            Dienstag bis Freitag 
            vom 8:30 bis 9:30 Uhr
            oder nach tel. Vereinbarung 

            Kontakt
            Gemeindekanzlei
            7425 Masein
            Telefon 081 651 20 09
            gemeinde@masein.ch