Gemeinde
Masein
Die Bürgergemeinde ist laut Gemeindegesetz wie die politische Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entscheidet über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht. Ihr obliegt auch die Verwaltung der eigenen Grundstücke (Bürgerlöser) und allenfalls deren Verkauf. Daneben versucht sie das kulturelle Leben der Gemeinde mitzugestalten und zu unterstützen.
Organe:
In Masein wohnhafte Ortsbürger:
74 Personen, davon 68 mit Stimmrecht in Bürgergemeindeangelegenheiten
(Stichtag 15.11.2015)
Typische Maseiner Familiennamen:
Ambühl, Bühler, Camastral, Eichholzer, Feltscher, Gartmann, Giesch, Juon, Keller
Möchten Sie mehr wissen? Auskunft erteilt der Bürgerpräsident:
Peter Feltscher - Tel. 079 757 83 68
Dokumente für Einbürgerungen können direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden heruntergeladen werden:
oder sind erhältlich beim Präsidenten der Bürgergemeinde Masein.
Der aktuelle Bürgergemeindevorstand (von links): Franz Eichholzer, Urs Ambühl, Edith Nay-Bühler, Peter Feltscher, Toni Calonder
Gemeinde
Masein
Öffnungszeiten Kanzlei
Dienstag bis Freitag
vom 8:30 bis 9:30 Uhr
oder nach tel. Vereinbarung
Kontakt
Gemeindekanzlei
7425 Masein
Telefon 081 651 20 09
gemeinde@masein.ch