Baugesuche

Einreichen von Baugesuchen

Neu: Reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein – schnell, einfach und komfortabel

Die Gemeinde Masein nutzt künftig die eBau-Plattform für die Bearbeitung von Baugesuchen in digitaler Form. Deshalb können Baugesuche in unserer Gemeinde ab sofort unter https://ebau.gr.ch  erfasst und eingereicht werden.

Für Sie als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller wird die Arbeit damit deutlich einfacher: Die Software begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Die Pläne können Sie als PDF hochladen.

Sobald Sie das Baugesuch eingereicht haben, wird die Arbeit auch für die prüfenden Behörden einfacher. Ihr Baugesuch kann deshalb effizienter behandelt werden. Zudem können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.

Wenn Sie Ihr Baugesuch trotz dieses Angebots lieber auf Papier einreichen, so ist das weiterhin möglich.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne:

Baufachchef Beat Bislin:   Mobile 078 306 69 89   -   baufach@masein.ch

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Formular Gebäude- und Wohnungserhebung

Formular Radon

Formular  Ersatzbeitrag Pflichtschutzplätze

Vereinfachtes Meldeverfahren für Solaranlagen  

Meldeformular und  Selbstdeklaration über die korrekte Erstellung von Solaranlagen

Leitfaden für Solaranlagen

      Information Baumeldungen  - Gesuche im vereinfachten Verfahren

      Michaela & Joachim Schloz:  Holzverkleidung Pool
      Parzelle 378: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 08. April 2024

          Marco Bigliel:  Hüherstall auf Fahrgestell
          Parzelle 67: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 02. April  2024

              Doris & Marcel Brühlmann:  Ersatz Rasen und Plattenbelag, südseitiger Sitzplatz
              Parzelle 70: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 02. April  2024

                  Brigitte & Rolf Schwarz-Bühler:  Montage Fensterzargen und Fensterläden aus Aluminium
                  Parzelle 18: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. März 2024

                      Madleina Ragaz & Ueli Soom:  Einbau Nasszelle im OG, Vergrösserung Erker
                      Parzelle 286: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. März 2024

                          Reto Pichlbauer: Rundlauftor bei Carport
                          Parzelle 16: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. März 2024

                              Monika & Samuel Baumann: Erstellen Ausseneinheit für Wärmepumpe
                              Parzelle 99: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 11. März 2024

                                  Sandra Marugg: PV Anlage Schrägdach
                                  Parzelle 271: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 26. Februar 2024

                                      Ursi & Carla Tiri: Anlehn-Geräteschuppen (Nordseite)
                                      Parzelle 274: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 12. Februar 2024

                                          Renato Nay: Pooldeck aus Holz als  Gartensitzplatz
                                          Parzelle 136: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 29. Januar 2024

                                              Andreas & Silvia Iten: Fassadensanierung
                                              Parzelle 14: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 18. September 2023

                                                  Guido Kukuk: Inverter Splitklimaanlage / Wärmepumpe Wohnzimmer
                                                  Parzelle 231: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 30. Mai 2023

                                                      Johannes Nik Bleuler: Erstellen Sicherheitszaun auf bestehende Stützmauer
                                                      Parzelle 49: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 15. Mai 2023

                                                          Gabriel + Priska Dosch: Sanierung / Ersatz Ölheizkessel, inkl. Warmwasserproduktion
                                                          Parzelle 350: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 03. April 2023

                                                              Simon + Sabine Hasler: Entenhaus / Gartenschopf, Gehege, Gewächshaus 
                                                              Parzelle 368: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 06. März 2023

                                                                  ewz Mittelbünden: Erneuerung Transformatorenstation Lochmühle / Provisorische Baucontainer
                                                                  Parzelle 262/256: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 20. Februar 2023

                                                                      Theo Juon: Einbau eines Speicherofens 
                                                                      Parzelle 107: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 19. Dezember 2022 

                                                                          Adolf Keller: Einbau eines Speicherofens 
                                                                          Parzelle 400: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 19. Dezember 2022 

                                                                              Conradin & Gertrud Mark: Teilrückbau Fahrsilo 
                                                                              Parzelle 43: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 19. Dezember 2022 

                                                                                  Simon & Sabine Hasler:  Kleinbauten und Ersatzmauer 
                                                                                  Parzelle 368: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 07. November  2022 

                                                                                      Mario Gartmann:  Bordsteine, Hecke, Holzlager 
                                                                                      Parzelle 384: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. Oktober  2022 

                                                                                          Caroline Haubrich:  Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe Luft/Wasser 
                                                                                          Parzelle 330: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. Oktober  2022 

                                                                                              Garage Jurt + Co.: Sanierung bestehende Tankstelle / Waschanlage 
                                                                                              Parzelle 258: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 26. September  2022 

                                                                                                  Adrian Braun: Bienenhaus Parz. 283 neu auf Parz. 73 als Hühnerstall nutzen
                                                                                                  Parzelle 73: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 26. September  2022 

                                                                                                      Anita Zbinden: Luft/Wasser Wärmepumpe,  Ausserdorf 17
                                                                                                      Parzelle 4: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 27. Juni  2022 

                                                                                                          Rolf Bühler: Fassadensanierung, Heinzenbergtrasse 67
                                                                                                          Parzelle 67: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 27. Juni  2022 

                                                                                                              Marcel & Doris Brühlmann: Bau einer Solaranlage, Wohnhaus Surval 17
                                                                                                              Parzelle 70: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. Oktober 2021 

                                                                                                                  Mauro Gredig: Hühnerstall / Unterstand – Parschins 8
                                                                                                                  Parzelle 56: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 14. Juni 2021 

                                                                                                                      Conrad Jakob + Marianne: Ersatz Heizungsanlage durch Luft/Wasser WP –
                                                                                                                      Parzelle 338 - Cinrageth 3: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 31. Mai 2021 

                                                                                                                          Sebastian Heyerick: Treppenstufen Siedlung Cresta Sut –
                                                                                                                          Parzelle - Cresta Sut: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 17. Mai 2021 

                                                                                                                              Andrea Elsa: Projektänderung Wiederaufbau nach Brandfall – Cresta Lunga 11 –
                                                                                                                              Parzelle 189: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 06. April 2021 

                                                                                                                                  Lippuner Metallbau: Wiederaufbau Werkhalle – Lcohmühle –
                                                                                                                                  Parzelle 261: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 06. April 2021 

                                                                                                                                      Helen Stricker / Werner Graf: Wiederaufbau Schopf – Ausserdorf 11 –
                                                                                                                                      Parzelle 372: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 08. März 2021 

                                                                                                                                          Baumann Samuel: Sanierung Fassadendämmung – Schlosswaldweg 4 –
                                                                                                                                          Parzelle 99: bewilligt im Meldeverfahren  per 22. Februar 2021 

                                                                                                                                              Hasler Simon und Sabine: Einbau einer Sauna in bestehenden Schopf – Dalaus 27 –
                                                                                                                                              Parzelle 368: bewilligt im Meldeverfahren  per 07. Dezember 2020 

                                                                                                                                                  Elsa Andrea: Erhöhung Stützmauer, Aufschüttung zwecks Benützung als Parkplatz – Cresta Lunga 11 –
                                                                                                                                                  Parzelle 189: bewilligt im Meldeverfahren  per 26. Oktober 2020 

                                                                                                                                                      Vital Beatrix: Neubau Schopf mit Hühnerstall – Parschins 1 – Parzelle 38: bewilligt im Meldeverfahren  per
                                                                                                                                                      26. Oktober 2020 

                                                                                                                                                          Gredig Arnold: Zugangsleiter mit Podest zu Wärmepumpe – Innderdorf 4 – Parzelle 50: bewilligt im Meldeverfahren  per 17. September 2020 

                                                                                                                                                              Holzrausch GmbH: Ersatz Fenster und Einbau Heizungsanlage – Unterdorf 2 – Parzelle 73: bewilligt im Meldeverfahren  per 10. März 2020 

                                                                                                                                                                  Mario und Helen Gartmann - Schwimmteich, Parz. 384, bewilligt im Meldeverfahren  per 12. November 2019 

                                                                                                                                                                      Chr. u. St. Miescher: Sichtschutz  Parzelle 388, Cresta Sut., bewilligt im Meldeverfahren per  16. Sept. 2019

                                                                                                                                                                          Theo Juon - Ueberdachung Balkon Wohnhaus Parz. 107, bewilligt im Meldeverfahren  per 24. Juni 2019 

                                                                                                                                                                              Adrian Braun - Dachsanierung Wohnhaus Parz. 73 - bewilligt im Meldeverfahren  04.02.2019 

                                                                                                                                                                                  Beat Bleuler - Aufstellen Geräteschuppen Parz. 57 - bewilligt im Meldeverfahren  04.02.2019 

                                                                                                                                                                                      Gemeinde Thusis - Renovation Reservoir Lärchwald - bewilligt im Meldeverfahren  10.12.2018 

                                                                                                                                                                                          Iten Silvia und Res -  Photovoltaikanlage Stall Parz.   13 - bewilligt im Meldeverfahren  26.11.2018 

                                                                                                                                                                                              Zwick Alice und Karl -  Ersatz Fenster Oekonomiegebäude - Parz. 92  - bewilligt im Meldeverfahren  22.10.2018 

                                                                                                                                                                                                  Christoph Baumann- Erweiterung Photovoltaikanlage -  Parz. 399  - bewilligt im Meldeverfahren  02.10.2018 

                                                                                                                                                                                                      Bleuler Nik und Beat - Neubau Geräteschuppen Parz. 49  - bewilligt im Meldeverfahren  28. 08.2018 

                                                                                                                                                                                                          Juon Theo -  Neubau Geräteschuppen - Parz. 107 -  bewilligt im Meldeverfahren  22.08.2018 

                                                                                                                                                                                                              Dönni / Hunger -   Anpassung Terassenüberdeckung - Parz. 366  bewilligt im Meldeverfahren  28. 05.2018 

                                                                                                                                                                                                                  Beat Bleuler -   Erstellung Bruchsteinmauer - Parz. 49 (50/138) bewilligt im Meldeverfahren  06. Mai 2018 

                                                                                                                                                                                                                      Matthias Schaffner - Verschiebung Türe Anbau Süd - bewilligt im Meldeverfahren  23. April 2018 

                                                                                                                                                                                                                          Esther Keller-Bühler - Ersatz Fenster und Balkontüre - bewilligt im Meldeverfahren  Anfang März 2018 

                                                                                                                                                                                                                              Publizierte Baugesuche

                                                                                                                                                                                                                              Sandra Camastral

                                                                                                                                                                                                                              BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 25. April 2024    

                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:  Sandra Camastral, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Überdachter Holzlagerplatz

                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   96

                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Landwirtschaftszone

                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 25. April 2024 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                Masein,  18. Apirl 2024  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                  Alice Frigg

                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 25. April 2024    

                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:  Alice Frigg, Masein

                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Balkonüberdachung OG

                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   110

                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Wohnzone 0.7

                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 25. April 2024 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  18. April 2024  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                      Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 04. April 2024    

                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:  Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Heizungssanierung

                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   23

                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   ZöBA

                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 04. April 2024 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  02. April 2024  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                          Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 29. Februar 2024    

                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:  Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Neugestaltung Dorfplatz mit Dorfbrunnen Ausserdorf

                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   10

                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   übriges Gemeindegebiet

                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. Februar 2024 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  27. Januar 2024  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                              Sandra Marugg

                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 29. Februar 2024   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 26.  Februar 2024

                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:  Sandra Marugg, Masein

                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   PV Anlage an der Süd-Fassade

                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   271

                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Wohnzone 0,7

                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. Februar 2024 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  27. Januar 2024  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                  Ruth & Johannes Schudel

                                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 01. Februar 2024  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 29. Jan. 2024    

                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:  Ruth & Johannes Schudel, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Mehrgenerationenhaus, Ausbau Dachstock, Einbau Einliegerwohnung

                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   331

                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 01. Februar 2024 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  29. Januar 2024  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                      Lhakpa Allemann

                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 16. November 2023  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 06. Nov. 2023  

                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:  Lhakpa Allemann, 8707 Uetikon am See

                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Neubau 2 EFH-Wohnhäuser - Projektänderung

                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   369

                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 16. November 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  16. November 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                          Andreas & Silvia Iten

                                                                                                                                                                                                                                                          BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 28. September 2023  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 18. Sept. 2023  

                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:  Adreas & Silvia Iten, Ausserdorf 24, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Anbau Sitzplatzüberdachung

                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   13/14

                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Landwirtschaftszone/Wohnzone

                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 21. September 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  28. September 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                              Spartaco & Morena Croci

                                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 21. September 2023   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 18. Sept. 2023  

                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Spartaco & Morena Croci, Tschessa 8, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Umbau best. EFH, neue Dachgaube, Einbau WP, Rückbau Wintergarten

                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   284

                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Wohnzone

                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 21. September 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  21. September 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                  De Steffani Dario

                                                                                                                                                                                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 06. Juli 2023 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 26. Juni 2023  

                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   De Steffani Dario, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Winter PV Anlage (Photovoltaik) an der Stallwand Süd

                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   32

                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Landwirtschaftszone

                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 06. Juli 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  03. Juli 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                      Zimmermann Ragna

                                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 06. Juli 2023    -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 03. Juli 2023  

                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Zimmermann Ragna - Caramello Bar Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Anbringen eines Werbebanners, Äussere Heinzenbergstrasse 23, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   352

                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Gewerbezone

                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 06. Juli 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  03. Juli 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                          Baugesellschaft Cresta, Hew AG und Büsser AG

                                                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 29.  Juni 2023 -  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 26.06.2023  

                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Baugesellschaft Cresta, Hew AG und Büsser AG

                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle und Carport - Heinzenbergstrasse

                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   125

                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. Juni 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  27. Juni 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                              Andrin Riedi

                                                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 04.  Mai 2023 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 01. Mai 2023  

                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Andrin Riedi

                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Erweiterung Garage / Carport

                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   139

                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Dorfzone

                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 04. Mai 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  04. Mai 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Christoph Baumann

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 23. März 2023 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 06. März 2023  

                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Baumann Christoph

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Einbau Kamin

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   399

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Wohnzone 0,7

                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 23. März 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  21. März 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Irma & Leo Heini

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 12. Januar 2023 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 09. Januar 2023  

                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Irma & Leo Heini, Surval 13, 7425 Masein 

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Anbau Büro auf Garage, Carport

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   356

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 12. Januar 2023 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  12. Januar 2023  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Urs & Bettina Pinggera

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 03. November 2022 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 26. Sept. 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Urs & Bettina  Pinggera

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Bau von Carport

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   115

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 03. November 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  03. November 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Peter Feltscher & Flurina Battaglia

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 29. September 2022 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 26. Sept. 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Peter Feltscher & Flurina Battaglia

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Umbau Stall zu Wohnhaus mit Anbau Balkon und Unterstand

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   340

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. September 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  29. September 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Laetitia  & Daniel Kägi

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 08. September 2022 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 02. Sept. 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Laetitia & Daniel Kägi, Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Neubau Einfamilienhaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   281

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 08. September 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  08. September 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bettina Graf-Furrer / Andreas Furrer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 18. August 2022  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 15. August 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Bettina Graf-Furrer  Richterswil / Andreas Furrer Dübendorf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Modernisierung Wohnhaus, innere Erweiterung Stallgebäude - Martinsruh

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   230

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:  Landwirtschaftszone, Wald

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 18. August 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  18. August 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Catharina Müller & Hans Lamp

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 30. Juni 2022  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 27. Juni 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Catharina Müller & Hans Lamp, Zürich

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Neubau Wohnhaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   283

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:  Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren:  Ordentliches Verfahren

                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 30. Juni 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  30. Juni 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Thomas und Irene Fuchs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 16. Juni 2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 13. Juni 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Thomas und Irene Fuchs, Crestaweg 2, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Ersetzen Balkonbrüstung durch Staketengeländer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   337

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:  Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren:  Ordentliches Verfahren

                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 16. Juni 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  16. Juni 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Lhakpa Allemann

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 28. April 2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 19. April 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Lhakpa Allemann, Alte Landstrasse 105a, 8707 Uetikon am See

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Neubau 2 EFH- Wohnhäuser

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   369

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:  Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren:  Ordentliches Verfahren

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 28. April 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  28. April 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Sarna + Kaspar Bernet

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 28. April 2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 19. April 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Sarna + Kaspar Bernet, Innerdorf 3, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Umbau + Umnutzung UG in Studio

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   51

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:  Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren:  Ordentliches Verfahren

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 28. April 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  28. April 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Grass Hansruedi

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 28. April 2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 19. April 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Grass Hansruedi, Cresta Lunga 13, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Autounterstand auf bestehende Betonmauern

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   185

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:  Landwirtschaftszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 28. April 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  28. April 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bleuler Johannes Nik

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 10. März 2022 -  vom Gemeindevorstand bewilligt per 7. März 2022    

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Bleuler Johannes Nik, Heinzenbergstrasse 77, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Neubau Carport

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   341

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:  Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 10. März 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  10. März 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nicole & Urs Meier

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 10. Februar  2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 10. Jan. 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Meier Nicole & Urs, Bodenwies 20A, 8493 Saland ZH

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Cresta Sut, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   389 Masein / 1283 Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:  Wohnzone 0,6 (Masein) / 0,5 (Thusis)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 10. Februar 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  10. Februar 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Adolf Keller

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 11. Januar 2022  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 10. Jan. 2022  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Keller Adolf, Heinzenbergstrasse 81, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Sitzplatzüberdachung mit Beschattung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   400

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:  Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 13. Januar 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  13. Januar 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gemeinde Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 02. Dezember 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 22. Nov. 2021  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Gemeinde Thusis, Untere Gasse 1, 7430 Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Umzäunung Wasser-Reservoir Cresta, Lärchwaldweg 1, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   319 und 194

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren:   BAB (Bauen ausserhalt der Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 02. Dezember 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  02. Dezember 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Jakob Braun

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 17. Juni 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 14. Juni 2021  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Jakob Braun, Unterdorf 1 , Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Abriss Bienenhaus/Werkzeugunterstand, Mauerdruchbruch für Türe in Heizraum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   76

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 17. Juni 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  17. Juni 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Seraina und Nino Platz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 17. Juni 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 14. Juni 2021  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Seraina + Nino Platz, Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Parschins, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   413

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone: W 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 17. Juni 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Das Baugesuch wurde nach Rücksprache mit dem Amt für Raumentwicklung (ARE) geprüft und ist nach neuem Baugesetz behandelt worden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  17. Juni 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Jill Lucas  und Daniel Sidler

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Freitag 14. Mai 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 17. Mai 2021  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Jill Lucas und Daniel Sidler, 7402 Bonaduz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus, Oberdorf, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   40

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone: W 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 14. Mai 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  14. Mai 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Anna Raschein und Fabian Lutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 04. März 2021  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 22. März 2021  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Anna Raschein und Fabian Lutz, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus, Parschins, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   412

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone: W 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 04. März 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  04. März 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Roman und Andrea Klaiss-Wahl

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 04. Februar 2021  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 22. Februar 2021  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Roman und Andrea Klaiss-Wahl, Cazis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus, Cresta Sut, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   386

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone: W 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 04. Februar 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  04. Februar 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Hansruedi Grass

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 21. Januar 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 25. Januar 2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Hansruedi Grass

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Mistlager und Carport

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   185/188

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: BAB (Bauen ausserhalt der Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 21. Januar 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  21. Januar 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Esther Keller

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 22. Oktober 2020  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 09. November 202 0   

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Esther Keller

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Gartenmauern Naturstein und Gartenumänderung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   272

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 22. Oktober 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  22. Oktober 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Theo und Silvana Juon

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 17. September 2020  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 12. Oktober 202 0   

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Theo und Silvana Juon

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Sanierung und Erhöhung von Hausdach und Erhöhung Vordach Sitzplatz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   107

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 17. September 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  17. September 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Marcel Eichholzer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 30. Juli 2020   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 17. August 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Marcel Eichholzer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Neubau Mistlagerplatz Baria

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   222

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: BAB (Bauen ausserhalt der Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 30. Juli 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  30. Juli 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Andrea Elsa

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 30. Juli 2020      -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 17. August 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Andrea Elsa

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Wiederaufbau Schopf und Autounterstand nach Brandfall

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   189

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 30. Juli 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  30. Juli 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Pomatti Immobilien AG (Thoma, Schloss Tagstein)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 28. Mai 2020    -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 17. Juni 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Pomatti Immobilien AG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Sanierung Stallgebäude mit Remise und Brücklein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   203

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Schlosszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: Ordentliches Baugesuch mit Konsultation Denkmalpflege

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 28. Mai 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  28. Mai 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gian und Isabel Frei

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag  30. April 2020      -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 02. Juni 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Gian und Isabel Frei, Via Sura 21, Rhäzüns

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Gesamtsanierung  / Umbau Wohnhaus Mühleweg 6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   411

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Dorfzone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 30. April 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  30. April 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Politische Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag  23. April 2020  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Abschlussarbeiten Deponie Runcs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   171, Runcs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Zwischenlagerzone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 23. April 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  23. April 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Elisabeth Frizzoni

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag  19. März 2020   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 04. Mai 202 0  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Elisabeth Frizzoni, Schauenstein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Stellen Wäremtauscher zu Wärmepumpe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   248, Schauenstein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 19. Märzu 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  19. März 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Christoph Baumann

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag  27. Februar 2020   -  Einsprachen abgelehnt - vom  Gemeindevorstand genehmigt per 13. Mai 2020

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Christoph Baumann, Cresta Sura 9

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Neubau Photovoltaikanlage

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   399 - Cresta Sura

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   W 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 27. Februar 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  27. Februar 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Elisabeth Frizzoni

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag  27. Februar 2020  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 21. April 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Elisabeth Frizzoni,  Schauenstein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Neubau Werkhalle

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   395 - Lochmühle

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Gewerbezone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 27. Februar 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  27. Februar 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Hannes Ineichen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag  09. Januar 2020  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Hannes Ineichen, Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  55 - Heinzkenbergstrasse 80

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 09. Januar 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  09. Januar 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Werner Schiesser

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag  09. Januar 2020   - vom Gemeindevorstand bewilligt per  10. Februar 2020

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Werner Schiesser

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Umbau/Erweiterung Oekonomiegebäude, Dalaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  130 - Dalaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 09. Januar 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  09. Januar 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Manuela und Joel Bögli

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag  29. August 2019  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 18. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Manuela und Joel Bögli, Crestaweg 1, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Vertretung: Iseppi AG, Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Anbau Wohnraum, Crestaweg 1, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  380

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   W 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  29. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Mario und Helen Gartmann

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag  29. August 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 18. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Mario und Helen Gartmann, Cresta Sut 7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Vertretung: Mark Holzbau AG, Scharans

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Neubau EFH Cresta Sut

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  384

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   W 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  29. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Michael Rettich

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag  29. August 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 18. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Michael Rettich, Dalaus 3, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Vertretung: Nay Architektur, Chur

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Anbau Wohnraum über Garagendach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  280

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   W 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  29. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Brijker Jannine

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag  15. August 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 04. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Jannine Brijker, Mühleweg 4, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Vertretung: Gartmann und Joos Bauingenieure AG, Chur

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Neubau Garage mit Unterstand

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  77

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Dorfzone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 15. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  14. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Marlis und Damian Manser

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 15. August 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 04. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Marlis und Damian Manser, Tschessa 8, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Vertretung: Lazzarini AG, Chur

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus Surval

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  410

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 15. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.   Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  14. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Valentin Kessler

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Mittwoch 31. Juli 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 20.08 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Valentin Kessler, Crestaweg 7, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Vertretung: Bosch und Heim - Architekten, 7000 Chur

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Umbau Garage in Werkstatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  118 / 307

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 31. Juli 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  31. Juli 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Irene und Thomas Fuchs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 13. Juni 2019     vom Gemeindevorstand bewilligt per 03. Juli 2019
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauherrschaft:   Thomas und Irene Fuchs, Cresta  78 D,  7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Ersatz und Erweiterung Wintergarten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  337

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Profile:  Erstellt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 13. Juni 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  13. Juni 2019  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Alice Frigg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Mittwoch 29. Mai 2019      vom Gemeindevorstand bewilligt am 24. Juni 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Alice Frigg, Cresta 67 D,  7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Umbau und Erweiterung Mehrfamilienhaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  110

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Profile: Erstellt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. Mai 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  27. Mai 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tinner Alexander und Brigitte

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag   11. April 2019    vom Gemeindevorstand bewilligt per 13. Mai 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Alexander und Brigitte Tinner, Surval, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Autounterstand

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  397 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 11. April 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  11. April 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Brijker Jannine

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag   08. November 2018   vom Gemeindevorstand bewilligt per 27. 11.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Jannine Brijker, Unterdorf 63 A, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Aushub für Garage

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  77 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Dorfzone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 08. November 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  08. November  2018   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Jürg Bernhard

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag   11. Oktober 2018   vom Gemeindevorstand bewilligt per 31.10.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Jürg Bernhard, Cresta 66b, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Ueberdachung Vorplatz, Cresta 66b, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   375

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   Wohnzohne

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 11. OKtober 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  11. Oktober  2018   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Paul und Thea Urech

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag  04. Oktober 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt per 29.10.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Paul und Thea Urech-Mattenberger, Crestalunga 91 A, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Neubau Carport und Erweiterung Holzschopf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  186

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 04. OKtober 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  2. Oktober 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Erich Thoma, Tagstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag , 20. September 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt per 29.10.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Erich Thoma, Tagstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Neubau Trinkwasserleitung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  203 / 392

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   Landwirtschaft, Schlosszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Verfahrem  über  Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 20. September 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  20. September 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          G.L. Frizzoni, Schauenstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag , 13. September 2018   

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   G.L. Frizzoni, Schauenstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Anbaau Vordach und Auffahrt auf Tennboden - Aufstellen Wärmepumpe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  248 Schauenstein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Verfahrem  über  Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 13. September 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  13. September 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              G.L. Frizzoni, Schauenstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag , 06. September 2018   

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   G.L. Frizzoni, Schauenstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Terrainveränderung zur Verbesserung der landw. Bewirtschaftung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      (Erneuerung der Bewilligung aus dem Jahr 2013)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  253 Proplan

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Verfahrem  über  Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 06. September 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  05. September 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Schmid Joachim und Lüthy Barbara,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag , 28. Juni 2018   -     vom Gemeindevorstand bewilligt per 18.07.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Barbara Lüthy und Joachim Schmid, Cresta 76 b, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Wohnraumerweiterung / Anbau

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  Cresta - 363

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 28. Juni 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  27. Juni 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Ruth und Johannes Schudel

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag , 28. Juni 2018   -      vom Gemeindevorstand bewilligt per  18.07.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Ruth und Johannes Schudel, Cinrageth 17 D, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Parkplatzerweiterung / Stützmauer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  331 Dorf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 28. Juni 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  27. Juni 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Christian & Verena Zinsli

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag , 21. Juni 2018   -     vom Gemeindevorstand bewilligt per  11.07. 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Verena & Christian Zinsli

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Einbau Fassadenfenster bestehendes EFH

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  Cresta - 390

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 21. Juni 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  21. Juni 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Francesco Jörg und Diana Porta

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag , 07. Juni 2018   -     vom Gemeindevorstand bewilligt per 28. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Francesco Jörg und Diana Porta

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Neubau Einfamilienhaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  Cresta - 382

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 07. Juni 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  06. Juni 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Hannes Ineichen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag , 17. Mai 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt am  11. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Hannes Ineichen, Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Projektänderung Anbau Küche

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   54

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 17. Mai 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  16. Mai 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Sarna und Kaspar Bernet

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag , 17. Mai 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt am  11. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Kaspar und Arna Bernet

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Einbau Dachfenster, Abbruch Vordach, Erneuerung Dachrinne

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   51

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 17. Mai 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  16. Mai 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Breitenmoser / Martinelli

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag , 17. Mai 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt am  11. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Erbengemeinschaft Breitenmoser & Martinelli vertreten durch Urban Breitenmoser

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Um- und Anbau Wohnhaus - Cresta 78 B

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   119

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzungszone:   Wohnzone 0.6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 17. Mai 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  14. Mai 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag , 17. Mai 2018   -  vom Gemeindevorstand bewilligt am  11. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Politische Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Erstellung Verbindungsleitung (Ringleitung) Crestalunga-Cresta

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   65, 181, 187, 194, 111, 112, 113, 98

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   Landwirtschaft, Forstwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren:                 BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 17. Mai 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  14. Mai 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Roman und Brigitte Lombris

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag , 26. April 2018  vom Gemeindevorstand bewilligt am  16.05.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Roman und Brigitte Lombris, Cresta, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Anbau Balkon 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   Masein    376

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   WZ 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 26. April 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  24. April 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Enrico Cola

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag , 12. April 2018  - vom Gemeindevorstand bewilligt am   30.04.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:  Enrico Cola, Laax

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Innenumbau mit Fenstervergrösserung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   Masein    282

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   WZ 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 12 April 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  12. April 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Franz Eichholzer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag , 08. März 2018 -   vom Gemeindevorstand bewilligt am  03. April 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:  Franz Eichholzer, Surval 44 E, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Projektänderung Anbau Wohnraum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   Masein    64

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzungszone:   WZ 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 08. März 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  07. März 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Massardi Gina und Mario

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag,  22. Februar 2018  -   vom Gemeindevorstand bewilligt am   19. März 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:  Gina und Mario Massardi,  Oberdorf 32 B, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Neubau Geräteraum und Umbau Holzschopf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   Masein   276

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   Dorferweitungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 22. Februar 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  21. Februar 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Politische Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag,  15. Februar 2018   -   vom Gemeindevorstand bewilligt am  08. März 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:  Politische Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Projektänderung der Bauausschreibung vom 16. März und 18. Mai 2017
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Betrifft Dachaufbau (Glockentürmli) Anbau Schulhaus 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   Masein   23

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Zone für öffentliche Bauten ZöBA

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 15. Februar 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  09. Februar 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Gemeinde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Masein 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffnungszeiten  Kanzlei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Dienstag bis Freitag 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      vom 8:30 bis 9:30 Uhr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      oder nach tel. Vereinbarung 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Kontakt
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      7425 Masein
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Telefon 081 651 20 09
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      gemeinde@masein.ch