Baugesuche

Einreichen von Baugesuchen

Die Baugesuchsformulare finden sich auf untenstehenden Links. Das Gesuch muss in  3-facher Ausführung und den entsprechenden Unterlagen bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.  Auskunft 081 651 20 09

Zu beachten ist auch das für kleinere Bauvorhaben mögliche Meldeverfahren

 Formulare für ein Baugesuch in der Gemeinde Masein:

Baugesuch

Formular Gebäude- und Wohnungserhebung

Formular Radon

Formular  Ersatzbeitrag Pflichtschutzplätze

Vereinfachtes Meldeverfahren für Solaranlagen  

Meldeformular und  Selbstdeklaration über die korrekte Erstellung von Solaranlagen

Leitfaden für Solaranlagen

      Information Baumeldungen  - Gesuche im vereinfachten Verfahren

      Theo Juon: Einbau eines Speicherofens 
      Parzelle 107: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 19. Dezember 2022 

          Adolf Keller: Einbau eines Speicherofens 
          Parzelle 400: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 19. Dezember 2022 

              Conradin & Gertrud Mark: Teilrückbau Fahrsilo 
              Parzelle 43: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 19. Dezember 2022 

                  Simon & Sabine Hasler:  Kleinbauten und Ersatzmauer 
                  Parzelle 368: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 07. November  2022 

                      Mario Gartmann:  Bordsteine, Hecke, Holzlager 
                      Parzelle 384: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. Oktober  2022 

                          Caroline Haubrich:  Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe Luft/Wasser 
                          Parzelle 330: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. Oktober  2022 

                              Garage Jurt + Co.: Sanierung bestehende Tankstelle / Waschanlage 
                              Parzelle 258: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 26. September  2022 

                                  Adrian Braun: Bienenhaus Parz. 283 neu auf Parz. 73 als Hühnerstall nutzen
                                  Parzelle 73: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 26. September  2022 

                                      Anita Zbinden: Luft/Wasser Wärmepumpe,  Ausserdorf 17
                                      Parzelle 4: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 27. Juni  2022 

                                          Rolf Bühler: Fassadensanierung, Heinzenbergtrasse 67
                                          Parzelle 67: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 27. Juni  2022 

                                              Marcel & Doris Brühlmann: Bau einer Solaranlage, Wohnhaus Surval 17
                                              Parzelle 70: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 25. Oktober 2021 

                                                  Mauro Gredig: Hühnerstall / Unterstand – Parschins 8
                                                  Parzelle 56: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 14. Juni 2021 

                                                      Conrad Jakob + Marianne: Ersatz Heizungsanlage durch Luft/Wasser WP –
                                                      Parzelle 338 - Cinrageth 3: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 31. Mai 2021 

                                                          Sebastian Heyerick: Treppenstufen Siedlung Cresta Sut –
                                                          Parzelle - Cresta Sut: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 17. Mai 2021 

                                                              Andrea Elsa: Projektänderung Wiederaufbau nach Brandfall – Cresta Lunga 11 –
                                                              Parzelle 189: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 06. April 2021 

                                                                  Lippuner Metallbau: Wiederaufbau Werkhalle – Lcohmühle –
                                                                  Parzelle 261: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 06. April 2021 

                                                                      Helen Stricker / Werner Graf: Wiederaufbau Schopf – Ausserdorf 11 –
                                                                      Parzelle 372: bewilligt im vereinfachten Verfahren per 08. März 2021 

                                                                          Baumann Samuel: Sanierung Fassadendämmung – Schlosswaldweg 4 –
                                                                          Parzelle 99: bewilligt im Meldeverfahren  per 22. Februar 2021 

                                                                              Hasler Simon und Sabine: Einbau einer Sauna in bestehenden Schopf – Dalaus 27 –
                                                                              Parzelle 368: bewilligt im Meldeverfahren  per 07. Dezember 2020 

                                                                                  Elsa Andrea: Erhöhung Stützmauer, Aufschüttung zwecks Benützung als Parkplatz – Cresta Lunga 11 –
                                                                                  Parzelle 189: bewilligt im Meldeverfahren  per 26. Oktober 2020 

                                                                                      Vital Beatrix: Neubau Schopf mit Hühnerstall – Parschins 1 – Parzelle 38: bewilligt im Meldeverfahren  per
                                                                                      26. Oktober 2020 

                                                                                          Gredig Arnold: Zugangsleiter mit Podest zu Wärmepumpe – Innderdorf 4 – Parzelle 50: bewilligt im Meldeverfahren  per 17. September 2020 

                                                                                              Holzrausch GmbH: Ersatz Fenster und Einbau Heizungsanlage – Unterdorf 2 – Parzelle 73: bewilligt im Meldeverfahren  per 10. März 2020 

                                                                                                  Mario und Helen Gartmann - Schwimmteich, Parz. 384, bewilligt im Meldeverfahren  per 12. November 2019 

                                                                                                      Chr. u. St. Miescher: Sichtschutz  Parzelle 388, Cresta Sut., bewilligt im Meldeverfahren per  16. Sept. 2019

                                                                                                          Theo Juon - Ueberdachung Balkon Wohnhaus Parz. 107, bewilligt im Meldeverfahren  per 24. Juni 2019 

                                                                                                              Adrian Braun - Dachsanierung Wohnhaus Parz. 73 - bewilligt im Meldeverfahren  04.02.2019 

                                                                                                                  Beat Bleuler - Aufstellen Geräteschuppen Parz. 57 - bewilligt im Meldeverfahren  04.02.2019 

                                                                                                                      Gemeinde Thusis - Renovation Reservoir Lärchwald - bewilligt im Meldeverfahren  10.12.2018 

                                                                                                                          Iten Silvia und Res -  Photovoltaikanlage Stall Parz.   13 - bewilligt im Meldeverfahren  26.11.2018 

                                                                                                                              Zwick Alice und Karl -  Ersatz Fenster Oekonomiegebäude - Parz. 92  - bewilligt im Meldeverfahren  22.10.2018 

                                                                                                                                  Christoph Baumann- Erweiterung Photovoltaikanlage -  Parz. 399  - bewilligt im Meldeverfahren  02.10.2018 

                                                                                                                                      Bleuler Nik und Beat - Neubau Geräteschuppen Parz. 49  - bewilligt im Meldeverfahren  28. 08.2018 

                                                                                                                                          Juon Theo -  Neubau Geräteschuppen - Parz. 107 -  bewilligt im Meldeverfahren  22.08.2018 

                                                                                                                                              Dönni / Hunger -   Anpassung Terassenüberdeckung - Parz. 366  bewilligt im Meldeverfahren  28. 05.2018 

                                                                                                                                                  Beat Bleuler -   Erstellung Bruchsteinmauer - Parz. 49 (50/138) bewilligt im Meldeverfahren  06. Mai 2018 

                                                                                                                                                      Matthias Schaffner - Verschiebung Türe Anbau Süd - bewilligt im Meldeverfahren  23. April 2018 

                                                                                                                                                          Esther Keller-Bühler - Ersatz Fenster und Balkontüre - bewilligt im Meldeverfahren  Anfang März 2018 

                                                                                                                                                              Publizierte Baugesuche

                                                                                                                                                              Urs & Bettina Pinggera

                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 03. November 2022 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 26. Sept. 2022  

                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Urs & Bettina  Pinggera

                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Bau von Carport

                                                                                                                                                              Parzelle:   115

                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 03. November 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                Masein,  03. November 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                  Peter Feltscher & Flurina Battaglia

                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 29. September 2022 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 26. Sept. 2022  

                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Peter Feltscher & Flurina Battaglia

                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Umbau Stall zu Wohnhaus mit Anbau Balkon und Unterstand

                                                                                                                                                                  Parzelle:   340

                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. September 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                    Masein,  29. September 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                      Laetitia  & Daniel Kägi

                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 08. September 2022 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 02. Sept. 2022  

                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Laetitia & Daniel Kägi, Thusis

                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Neubau Einfamilienhaus

                                                                                                                                                                      Parzelle:   281

                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 08. September 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                        Masein,  08. September 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                          Bettina Graf-Furrer / Andreas Furrer

                                                                                                                                                                          BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 18. August 2022  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 15. August 2022  

                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Bettina Graf-Furrer  Richterswil / Andreas Furrer Dübendorf

                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Modernisierung Wohnhaus, innere Erweiterung Stallgebäude - Martinsruh

                                                                                                                                                                          Parzelle:   230

                                                                                                                                                                          Nutzungszone:  Landwirtschaftszone, Wald

                                                                                                                                                                          Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone)
                                                                                                                                                                          Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt.

                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 18. August 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                            Masein,  18. August 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                              Catharina Müller & Hans Lamp

                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 30. Juni 2022  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 27. Juni 2022  

                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Catharina Müller & Hans Lamp, Zürich

                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Neubau Wohnhaus

                                                                                                                                                                              Parzelle:   283

                                                                                                                                                                              Nutzungszone:  Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                              Verfahren:  Ordentliches Verfahren

                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 30. Juni 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                Masein,  30. Juni 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                  Thomas und Irene Fuchs

                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 16. Juni 2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 13. Juni 2022  

                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Thomas und Irene Fuchs, Crestaweg 2, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Ersetzen Balkonbrüstung durch Staketengeländer

                                                                                                                                                                                  Parzelle:   337

                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:  Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                  Verfahren:  Ordentliches Verfahren

                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 16. Juni 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                    Masein,  16. Juni 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                      Lhakpa Allemann

                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 28. April 2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 19. April 2022  

                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Lhakpa Allemann, Alte Landstrasse 105a, 8707 Uetikon am See

                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Neubau 2 EFH- Wohnhäuser

                                                                                                                                                                                      Parzelle:   369

                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:  Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                      Verfahren:  Ordentliches Verfahren

                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 28. April 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                        Masein,  28. April 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                          Sarna + Kaspar Bernet

                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 28. April 2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 19. April 2022  

                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Sarna + Kaspar Bernet, Innerdorf 3, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Umbau + Umnutzung UG in Studio

                                                                                                                                                                                          Parzelle:   51

                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:  Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                          Verfahren:  Ordentliches Verfahren

                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 28. April 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                            Masein,  28. April 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                              Grass Hansruedi

                                                                                                                                                                                              BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 28. April 2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 19. April 2022  

                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Grass Hansruedi, Cresta Lunga 13, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Autounterstand auf bestehende Betonmauern

                                                                                                                                                                                              Parzelle:   185

                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:  Landwirtschaftszone

                                                                                                                                                                                              Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone)
                                                                                                                                                                                              Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt.

                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 28. April 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                Masein,  28. April 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                  Bleuler Johannes Nik

                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 10. März 2022 -  vom Gemeindevorstand bewilligt per 7. März 2022    

                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Bleuler Johannes Nik, Heinzenbergstrasse 77, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Neubau Carport

                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   341

                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:  Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                  Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 10. März 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                    Masein,  10. März 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                      Nicole & Urs Meier

                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 10. Februar  2022   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 10. Jan. 2022  

                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Meier Nicole & Urs, Bodenwies 20A, 8493 Saland ZH

                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Cresta Sut, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   389 Masein / 1283 Thusis

                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:  Wohnzone 0,6 (Masein) / 0,5 (Thusis)

                                                                                                                                                                                                      Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 10. Februar 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                        Masein,  10. Februar 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                          Adolf Keller

                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 11. Januar 2022  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 10. Jan. 2022  

                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Keller Adolf, Heinzenbergstrasse 81, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Sitzplatzüberdachung mit Beschattung

                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   400

                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:  Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                          Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 13. Januar 2022 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                            Masein,  13. Januar 2022  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                              Gemeinde Thusis

                                                                                                                                                                                                              BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 02. Dezember 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 22. Nov. 2021  

                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Gemeinde Thusis, Untere Gasse 1, 7430 Thusis

                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Umzäunung Wasser-Reservoir Cresta, Lärchwaldweg 1, Masein

                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   319 und 194

                                                                                                                                                                                                              Verfahren:   BAB (Bauen ausserhalt der Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt.

                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 02. Dezember 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                Masein,  02. Dezember 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                  Jakob Braun

                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 17. Juni 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 14. Juni 2021  

                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Jakob Braun, Unterdorf 1 , Masein

                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Abriss Bienenhaus/Werkzeugunterstand, Mauerdruchbruch für Türe in Heizraum

                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   76

                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 17. Juni 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                    Masein,  17. Juni 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                      Seraina und Nino Platz

                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 17. Juni 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 14. Juni 2021  

                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Seraina + Nino Platz, Thusis

                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Parschins, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   413

                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone: W 0,6

                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 17. Juni 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                      Das Baugesuch wurde nach Rücksprache mit dem Amt für Raumentwicklung (ARE) geprüft und ist nach neuem Baugesetz behandelt worden.

                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                        Masein,  17. Juni 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                          Jill Lucas  und Daniel Sidler

                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Freitag 14. Mai 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 17. Mai 2021  

                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Jill Lucas und Daniel Sidler, 7402 Bonaduz

                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus, Oberdorf, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   40

                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone: W 0,4

                                                                                                                                                                                                                          Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 14. Mai 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                            Masein,  14. Mai 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                              Anna Raschein und Fabian Lutz

                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 04. März 2021  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 22. März 2021  

                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Anna Raschein und Fabian Lutz, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus, Parschins, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   412

                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone: W 0,4

                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 04. März 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                Masein,  04. März 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                  Roman und Andrea Klaiss-Wahl

                                                                                                                                                                                                                                  Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 04. Februar 2021  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 22. Februar 2021  

                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Roman und Andrea Klaiss-Wahl, Cazis

                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus, Cresta Sut, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   386

                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone: W 0,4

                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 04. Februar 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  04. Februar 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                      Hansruedi Grass

                                                                                                                                                                                                                                      BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 21. Januar 2021 -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 25. Januar 2021

                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Hansruedi Grass

                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Mistlager und Carport

                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   185/188

                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: BAB (Bauen ausserhalt der Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 21. Januar 2021 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  21. Januar 2021   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                          Esther Keller

                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 22. Oktober 2020  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 09. November 202 0   

                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Esther Keller

                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Gartenmauern Naturstein und Gartenumänderung

                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   272

                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 22. Oktober 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  22. Oktober 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                              Theo und Silvana Juon

                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag 17. September 2020  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 12. Oktober 202 0   

                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Theo und Silvana Juon

                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Sanierung und Erhöhung von Hausdach und Erhöhung Vordach Sitzplatz

                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   107

                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 17. September 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  17. September 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                  Marcel Eichholzer

                                                                                                                                                                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 30. Juli 2020   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 17. August 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Marcel Eichholzer

                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Neubau Mistlagerplatz Baria

                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   222

                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: BAB (Bauen ausserhalt der Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 30. Juli 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  30. Juli 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                      Andrea Elsa

                                                                                                                                                                                                                                                      Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag 30. Juli 2020      -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 17. August 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Andrea Elsa

                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Wiederaufbau Schopf und Autounterstand nach Brandfall

                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   189

                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 30. Juli 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  30. Juli 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                          Pomatti Immobilien AG (Thoma, Schloss Tagstein)

                                                                                                                                                                                                                                                          Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 28. Mai 2020    -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 17. Juni 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Pomatti Immobilien AG

                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Sanierung Stallgebäude mit Remise und Brücklein

                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   203

                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Schlosszone

                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren: Ordentliches Baugesuch mit Konsultation Denkmalpflege

                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 28. Mai 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  28. Mai 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                              Gian und Isabel Frei

                                                                                                                                                                                                                                                              Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag  30. April 2020      -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 02. Juni 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Gian und Isabel Frei, Via Sura 21, Rhäzüns

                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Gesamtsanierung  / Umbau Wohnhaus Mühleweg 6

                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   411

                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Dorfzone

                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: Ordentliches Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 30. April 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  30. April 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                  Politische Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                  BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag  23. April 2020  

                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Abschlussarbeiten Deponie Runcs

                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   171, Runcs

                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Zwischenlagerzone

                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung

                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 23. April 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  23. April 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                      Elisabeth Frizzoni

                                                                                                                                                                                                                                                                      BAB-Baugesuch

                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag  19. März 2020   -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 04. Mai 202 0  

                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Elisabeth Frizzoni, Schauenstein

                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Stellen Wäremtauscher zu Wärmepumpe

                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   248, Schauenstein

                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb Bauzone) - Verfahren über Amt für Raumentwicklung

                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 19. Märzu 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  19. März 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                          Christoph Baumann

                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag  27. Februar 2020   -  Einsprachen abgelehnt - vom  Gemeindevorstand genehmigt per 13. Mai 2020

                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Christoph Baumann, Cresta Sura 9

                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Neubau Photovoltaikanlage

                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   399 - Cresta Sura

                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   W 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 27. Februar 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  27. Februar 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                              Elisabeth Frizzoni

                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag  27. Februar 2020  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 21. April 202 0

                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Elisabeth Frizzoni,  Schauenstein

                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Neubau Werkhalle

                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   395 - Lochmühle

                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Gewerbezone

                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 27. Februar 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  27. Februar 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Hannes Ineichen

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag  09. Januar 2020  

                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Hannes Ineichen, Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  55 - Heinzkenbergstrasse 80

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 09. Januar 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  09. Januar 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Werner Schiesser

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag  09. Januar 2020   - vom Gemeindevorstand bewilligt per  10. Februar 2020

                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Werner Schiesser

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Umbau/Erweiterung Oekonomiegebäude, Dalaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  130 - Dalaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone)

                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 09. Januar 2020 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  09. Januar 2020   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Manuela und Joel Bögli

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag  29. August 2019  -   vom Gemeindevorstand bewilligt per 18. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Manuela und Joel Bögli, Crestaweg 1, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Vertretung: Iseppi AG, Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Anbau Wohnraum, Crestaweg 1, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  380

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   W 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  29. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Mario und Helen Gartmann

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag  29. August 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 18. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Mario und Helen Gartmann, Cresta Sut 7

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Vertretung: Mark Holzbau AG, Scharans

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Neubau EFH Cresta Sut

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  384

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   W 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  29. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Michael Rettich

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag  29. August 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 18. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Michael Rettich, Dalaus 3, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Vertretung: Nay Architektur, Chur

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:  Anbau Wohnraum über Garagendach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  280

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   W 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  29. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Brijker Jannine

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag  15. August 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 04. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Jannine Brijker, Mühleweg 4, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Vertretung: Gartmann und Joos Bauingenieure AG, Chur

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:  Neubau Garage mit Unterstand

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  77

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Dorfzone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 15. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.  Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  14. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Marlis und Damian Manser

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag 15. August 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 04. Sept. 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Marlis und Damian Manser, Tschessa 8, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Vertretung: Lazzarini AG, Chur

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:  Neubau Einfamilienhaus Surval

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  410

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 15. August 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.   Offensichtlich unbegründete Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Masein,  14. August 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Valentin Kessler

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Mittwoch 31. Juli 2019   vom Gemeindevorstand bewilligt per 20.08 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Valentin Kessler, Crestaweg 7, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Vertretung: Bosch und Heim - Architekten, 7000 Chur

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:  Umbau Garage in Werkstatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  118 / 307

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 31. Juli 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Masein,  31. Juli 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Irene und Thomas Fuchs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag 13. Juni 2019     vom Gemeindevorstand bewilligt per 03. Juli 2019
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauherrschaft:   Thomas und Irene Fuchs, Cresta  78 D,  7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Ersatz und Erweiterung Wintergarten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  337

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Profile:  Erstellt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 13. Juni 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Masein,  13. Juni 2019  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Alice Frigg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Mittwoch 29. Mai 2019      vom Gemeindevorstand bewilligt am 24. Juni 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Alice Frigg, Cresta 67 D,  7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Umbau und Erweiterung Mehrfamilienhaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  110

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Profile: Erstellt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein in der Zeit ab 29. Mai 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Einsprachen: Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Masein,  27. Mai 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tinner Alexander und Brigitte

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag   11. April 2019    vom Gemeindevorstand bewilligt per 13. Mai 2019

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Alexander und Brigitte Tinner, Surval, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Autounterstand

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  397 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 11. April 2019 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  11. April 2019   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Brijker Jannine

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag   08. November 2018   vom Gemeindevorstand bewilligt per 27. 11.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Jannine Brijker, Unterdorf 63 A, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Aushub für Garage

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  77 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nutzungszone:   Dorfzone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 08. November 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  08. November  2018   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Jürg Bernhard

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag   11. Oktober 2018   vom Gemeindevorstand bewilligt per 31.10.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Jürg Bernhard, Cresta 66b, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Ueberdachung Vorplatz, Cresta 66b, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   375

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Wohnzohne

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 11. OKtober 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  11. Oktober  2018   -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Paul und Thea Urech

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag  04. Oktober 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt per 29.10.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Paul und Thea Urech-Mattenberger, Crestalunga 91 A, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Neubau Carport und Erweiterung Holzschopf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  186

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 04. OKtober 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  2. Oktober 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Erich Thoma, Tagstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag , 20. September 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt per 29.10.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Erich Thoma, Tagstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Neubau Trinkwasserleitung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  203 / 392

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzungszone:   Landwirtschaft, Schlosszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Verfahrem  über  Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 20. September 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  20. September 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              G.L. Frizzoni, Schauenstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag , 13. September 2018   

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   G.L. Frizzoni, Schauenstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Anbaau Vordach und Auffahrt auf Tennboden - Aufstellen Wärmepumpe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  248 Schauenstein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Verfahrem  über  Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 13. September 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  13. September 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  G.L. Frizzoni, Schauenstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag , 06. September 2018   

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   G.L. Frizzoni, Schauenstein, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Terrainveränderung zur Verbesserung der landw. Bewirtschaftung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          (Erneuerung der Bewilligung aus dem Jahr 2013)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  253 Proplan

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Landwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren: BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Verfahrem  über  Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 06. September 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlichrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  05. September 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Schmid Joachim und Lüthy Barbara,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag , 28. Juni 2018   -     vom Gemeindevorstand bewilligt per 18.07.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Barbara Lüthy und Joachim Schmid, Cresta 76 b, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Wohnraumerweiterung / Anbau

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:  Cresta - 363

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 28. Juni 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  27. Juni 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ruth und Johannes Schudel

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag , 28. Juni 2018   -      vom Gemeindevorstand bewilligt per  18.07.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Ruth und Johannes Schudel, Cinrageth 17 D, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Parkplatzerweiterung / Stützmauer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:  331 Dorf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 28. Juni 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  27. Juni 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Christian & Verena Zinsli

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag , 21. Juni 2018   -     vom Gemeindevorstand bewilligt per  11.07. 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Verena & Christian Zinsli

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Einbau Fassadenfenster bestehendes EFH

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:  Cresta - 390

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   Wohnzone 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 21. Juni 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  21. Juni 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Francesco Jörg und Diana Porta

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag , 07. Juni 2018   -     vom Gemeindevorstand bewilligt per 28. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Francesco Jörg und Diana Porta

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Neubau Einfamilienhaus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:  Cresta - 382

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Wohnzone 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 07. Juni 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  06. Juni 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Hannes Ineichen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag , 17. Mai 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt am  11. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Hannes Ineichen, Thusis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Projektänderung Anbau Küche

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   54

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 17. Mai 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  16. Mai 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Sarna und Kaspar Bernet

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag , 17. Mai 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt am  11. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:   Kaspar und Arna Bernet

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Einbau Dachfenster, Abbruch Vordach, Erneuerung Dachrinne

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   51

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzungszone:   Dorferweiterungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 17. Mai 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  16. Mai 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Breitenmoser / Martinelli

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag , 17. Mai 2018    vom Gemeindevorstand bewilligt am  11. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:   Erbengemeinschaft Breitenmoser & Martinelli vertreten durch Urban Breitenmoser

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Um- und Anbau Wohnhaus - Cresta 78 B

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   119

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   Wohnzone 0.6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 17. Mai 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  14. Mai 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag , 17. Mai 2018   -  vom Gemeindevorstand bewilligt am  11. Juni 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:   Politische Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Erstellung Verbindungsleitung (Ringleitung) Crestalunga-Cresta

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   65, 181, 187, 194, 111, 112, 113, 98

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Landwirtschaft, Forstwirtschaft

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Verfahren:                 BAB (Bauen ausserhalb der Bauzone) 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Verfahren über Amt für Raumentwicklung mit Publikation im Kantonsamtsblatt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 17. Mai 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  14. Mai 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Roman und Brigitte Lombris

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag , 26. April 2018  vom Gemeindevorstand bewilligt am  16.05.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:   Roman und Brigitte Lombris, Cresta, Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Anbau Balkon 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   Masein    376

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   WZ 0,6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 26. April 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  24. April 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Enrico Cola

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tag der Publikation:   Donnerstag , 12. April 2018  - vom Gemeindevorstand bewilligt am   30.04.2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bauherrschaft:  Enrico Cola, Laax

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bauobjekt:   Innenumbau mit Fenstervergrösserung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Parzelle:   Masein    282

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzungszone:   WZ 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 12 April 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Masein,  12. April 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Franz Eichholzer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag der Publikation:   Donnerstag , 08. März 2018 -   vom Gemeindevorstand bewilligt am  03. April 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bauherrschaft:  Franz Eichholzer, Surval 44 E, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bauobjekt:   Projektänderung Anbau Wohnraum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Parzelle:   Masein    64

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungszone:   WZ 0,4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 08. März 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Masein,  07. März 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Massardi Gina und Mario

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Tag der Publikation:   Donnerstag,  22. Februar 2018  -   vom Gemeindevorstand bewilligt am   19. März 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bauherrschaft:  Gina und Mario Massardi,  Oberdorf 32 B, 7425 Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bauobjekt:   Neubau Geräteraum und Umbau Holzschopf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Parzelle:   Masein   276

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungszone:   Dorferweitungszone

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 22. Februar 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Masein,  21. Februar 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Politische Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tag der Publikation:   Donnerstag,  15. Februar 2018   -   vom Gemeindevorstand bewilligt am  08. März 2018

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bauherrschaft:  Politische Gemeinde Masein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bauobjekt:   Projektänderung der Bauausschreibung vom 16. März und 18. Mai 2017
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Betrifft Dachaufbau (Glockentürmli) Anbau Schulhaus 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Parzelle:   Masein   23

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Nutzungszone:   Zone für öffentliche Bauten ZöBA

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Pläne liegen auf der Gemeindekanzlei von Masein ab 15. Februar 2018 während 20 Tagen zur Einsichtnahme auf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Einsprachen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Öffentlich – rechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind schriftlich und begründet, während der Auflagefrist (20 Tage  gem. Art. 45 KRVO) dem Gemeindevorstand einzureichen. Privatrechtliche Einsprachen sind an das Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Abgewiesene Einsprachen sind gemäss KRG Art. 96 kostenpflichtig..

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Masein,  09. Februar 2018  -  Der Gemeindevorstand / Baufach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gemeinde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Masein 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffnungszeiten  Kanzlei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Dienstag bis Freitag 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          vom 8:30 bis 9:30 Uhr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          oder nach tel. Vereinbarung 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Kontakt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gemeindekanzlei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          7425 Masein
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Telefon 081 651 20 09
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          gemeinde@masein.ch